Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011 k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. November 2011 StDÜV § 6, mWv. 1. Januar 2013 § 6

Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung vom 28. Januar 2003 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 05.11.2011

1.
§ 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Bei der elektronischen Übermittlung ist ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet (§ 150 Absatz 6 der Abgabenordnung). Zur weiteren Erleichterung der elektronischen Übermittlung kann auf die Authentifizierung des Datenübermittlers verzichtet werden bei

1.
Lohnsteuer-Anmeldungen nach § 41a des Einkommensteuergesetzes,

2.
Steueranmeldungen nach § 18 Absatz 1 bis 2a und 4a des Umsatzsteuergesetzes,

3.
Anträgen auf Dauerfristverlängerung und Anmeldungen der Sondervorauszahlung nach § 18 Absatz 6 des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit den §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie

4.
Zusammenfassenden Meldungen nach § 18a des Umsatzsteuergesetzes."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2013

2.
§ 6 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 6 Steuervereinfachungsgesetz 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StVereinfG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVereinfG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 18 StVereinfG 2011 Inkrafttreten
... a und d sowie Artikel 3 Nummer 1, 2 und 4 bis 7, Artikel 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 6 Nummer 1 und die Artikel 7 bis 9, 15 Nummer 1 und Artikel 16 treten am Tag nach der ... in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. (4) Artikel 6 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2013 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 23 StVfModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 28. Januar 2003 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, außer ...