Artikel 4 - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (1. FZVuGebOStÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.10.2013 BGBl. I S. 3772 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 01.11.2013, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. November 2013 in Kraft. Die Artikel 2 und 3 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Artikel 3a tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Oktober 2013.



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