Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Das
Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 2 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden."
- 2.
- In § 52 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) §
2 Absatz 8 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom
15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2397) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2013.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble