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Artikel 4 - Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung (MesswNeuRegV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Fertigpackungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 FertigPackV § 35, Anlage 7

Die Fertigpackungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451, 1307), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juni 2008 (BGBl. I S. 1079) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 35 wird gestrichen.

2.
In Anlage 7 Nummer 1.1 Satz 2 wird das Wort „eichfähiger" durch die Wörter „dem Mess- und Eichgesetz entsprechender" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MesswNeuRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MesswNeuRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes
G. v. 15.02.2016 BGBl. I S. 198
Artikel 2 TextilKennzNeuG Folgeänderungen
... Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451, 1307), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt ...