Artikel 13 - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (LPartRBerG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 BevStatG § 3

Dem § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Bevölkerungsstatistikgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, werden die Wörter „Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder" und ein Komma angefügt.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 LPartRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 9 EheRAnpG Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... Bevölkerungsstatistikgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Nummer 1 wird wie ...


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