Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRLÄndRLUG k.a.Abk.)

G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558; Geltung ab 26.11.2015, abweichend siehe Artikel 26
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Artikel 4 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 WpPG § 2, § 11

Das Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 13 Buchstabe c werden nach den Wörtern „seiner Wahl bestimmt wurde" die Wörter „oder die Wertpapiere nicht mehr zum Handel an einem organisierten Markt in dem Herkunftsmitgliedstaat, aber stattdessen in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind" eingefügt.

2.
In § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 37x Absatz 1" durch die Angabe „§ 37x Absatz 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TranspRLÄndRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TranspRLÄndRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 TranspRLÄndRLUG Inkrafttreten (vom 30.03.2017)
... Die Artikel 1 bis 15, 16 Nummer 5, 6 und 13, Artikel 18, 19, 20 Nummer 2 und Artikel 21 bis 24 treten am Tag ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 16 1. FiMaNoG Folgeänderungen
... (7) Das Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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