Artikel 2 - Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (TerrBekBefrVG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2015 SÜG § 9

In § 9 Absatz 2 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, werden die Wörter „in der Regel höchstens einen Tag" durch die Wörter „höchstens vier Wochen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 TerrBekBefrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TerrBekBefrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2456; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2666
Artikel 1 BewachRÄndG Änderung der Gewerbeordnung (vom 01.01.2019)
... Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2161 ) geändert worden ist, bleibt unberührt. Hat sich der Gewerbetreibende während der ...

Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3346
Artikel 3 AFABNDG Folgeänderungen
... vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2161) geändert worden ist, werden die ...


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