Artikel 3 - Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (TerrBekBefrVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Grundbuchordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2016 GBO § 12, § 133

In § 12 Absatz 4 Satz 2 und § 133 Absatz 5 Satz 2 der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 153 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden jeweils nach den Wörtern „strafrechtlicher Ermittlungen" die Wörter „oder die Aufgabenwahrnehmung einer Verfassungsschutzbehörde, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TerrBekBefrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TerrBekBefrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 TerrBekBefrVG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am 1. März 2016 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 16 EuKoPfVODG Änderung der Grundbuchordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2161) geändert worden ist, wird folgender Satz ...


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