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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (EnLBRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2015 EnWG § 21a, § 43

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2194) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 21a Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt.

2.
§ 43 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3 werden die Wörter „vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen.

bb)
Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
Hochspannungsleitungen nach § 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes,".

b)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Leitungen nach § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz bleiben unberührt."

c)
Im neuen Satz 8 werden nach den Wörtern „ausgenommen Bahnstromfernleitungen," die Wörter „sowie eines Erdkabels mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr zur Anbindung von Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken an das Elektrizitätsversorgungsnetz" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EnLBRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnLBRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen
... Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist, wird wie folgt ...