Artikel 8 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)

G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 (Nr. 15); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. April 2015 SGG § 57, § 58, § 137

Das Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 57 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) In Angelegenheiten nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber seinen Sitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Hat dieser seinen Sitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz im Ausland, ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat."

2.
In § 58 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „nach § 57 nicht" durch die Wörter „weder nach den §§ 57 bis 57b noch nach einer anderen gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung" ersetzt.

3.
§ 137 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Die Telekopie hat eine Wiedergabe des Gerichtssiegels, die Telekopie zur Erteilung eines Auszugs zusätzlich die Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu enthalten."

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Zitierungen von Artikel 8 5. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 5. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 5. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 30.06.2015)
... Buchstabe a und c und Nummer 13, 15a und 17, Artikel 5, 7 Nummer 1 bis 4, 6, 7 und 9 sowie Artikel 8 , 8a, 9 und 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (6a) Die Artikel 1a und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 2 VergRModG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) geändert worden ist, wird aufgehoben. ...


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