Das
Telekommunikationsgesetz vom
22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 96 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „und verwenden" werden gestrichen und nach dem Wort „Abschnitt" die Wörter „oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes" eingefügt.
- bb)
- Die folgenden Sätze werden angefügt:
„Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen."
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig."
- 2.
- § 149 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 16 wird nach der Angabe „§ 96 Abs. 2" die Angabe „Satz 1" gestrichen und werden vor dem Wort „verwendet" die Wörter „erhebt oder" eingefügt.
- b)
- In Nummer 17 werden die Wörter „§ 96 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 96 Abs. 1 Satz 3" ersetzt.
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Artikel
1 §
13 tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
(3) Artikel
1 dieses Gesetzes tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg
Der Bundesminister des Innern
Schäuble
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ursula von der Leyen