Das Sicherheitskonzept nach §
4 Abs. 2 Satz 4 des
Signaturgesetzes hat Folgendes zu enthalten:
- 1.
- eine Beschreibung aller erforderlichen technischen, baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und deren Eignung,
- 2.
- eine Übersicht über die eingesetzten Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen mit Herstellererklärungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 oder Bestätigungen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Signaturgesetzes,
- 3.
- eine Übersicht über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Zertifizierungstätigkeit,
- 4.
- die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes, insbesondere bei Notfällen,
- 5.
- die Verfahren zur Beurteilung und Sicherstellung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und
- 6.
- eine Abschätzung und Bewertung verbleibender Sicherheitsrisiken.