Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 21 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
|

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit



Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.



 

Zitierungen von § 21 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vom 01.08.2016)
... Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 ) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn ...
§ 68c StGB Dauer der Führungsaufsicht (vom 01.06.2013)
... dass die verurteilte Person andernfalls alsbald in einen Zustand nach § 20 oder § 21 geraten wird, infolge dessen eine Gefährdung der Allgemeinheit durch die Begehung weiterer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 52 BZRG Ausnahmen (vom 29.07.2017)
... in einem erneuten Strafverfahren ein Gutachten über die Voraussetzungen der §§ 20, 21 , 63, 64, 66, 66a oder 66b des Strafgesetzbuchs zu erstatten ist, falls die Umstände der ...

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 14a SchwarzArbG Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren (vom 18.07.2019)
... Personen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie vermindert schuldfähig ( § 21 des Strafgesetzbuches ) oder aus psychischen Gründen in ihrer Verteidigung behindert sind, oder 8. ein ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 126a StPO Einstweilige Unterbringung (vom 01.01.2023)
... Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches ) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer ...
§ 363 StPO Unzulässigkeit (vom 25.07.2015)
... Verfahrens zu dem Zweck, eine Milderung der Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 des Strafgesetzbuches) herbeizuführen, ist gleichfalls ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... Personen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie vermindert schuldfähig ( § 21 des Strafgesetzbuches ) oder aus psychischen Gründen in ihrer Verteidigung behindert sind, oder 8. ein ...

Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 513
Artikel 1 FührAufsRuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... dass die verurteilte Person andernfalls alsbald in einen Zustand nach § 20 oder § 21 geraten wird, infolge dessen eine Gefährdung der Allgemeinheit durch die Begehung weiterer ...

Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1327
Artikel 1 PsyKrhUntSBG Änderung des Strafgesetzbuches
... noch im Vollzug der Freiheitsstrafe befindet und bei ihr ein Zustand nach § 20 oder § 21 vorliegt. (3) Das Gericht kann eine Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 7. BZRGÄndG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... des Betroffenen" durch die Wörter „die Voraussetzungen der §§ 20, 21 , 63, 64, 66, 66a oder 66b des Strafgesetzbuchs" und die Wörter „seines ...