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§ 40 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 40 Grundsatz



1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag für eine Abnahmestelle die EEG-Umlage, die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, entsprechend der §§ 41 und 42. 2Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist.





 

Frühere Fassungen von § 40 EEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40 EEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 EEG Antragsfrist und Entscheidungswirkung (vom 01.01.2012)
... Der Antrag nach § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 oder § 42 einschließlich der vollständigen ...
§ 44 EEG Auskunftspflicht
... Begünstigten der Entscheidung nach § 40 haben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und seinen ... alle Tatsachen zu geben, die für die Beurteilung erforderlich sind, ob die Ziele des § 40 Abs. 1 Satz 2 erreicht werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden ...
§ 53 EEG Ausweisung der EEG-Umlage (vom 01.01.2012)
... auszuweisen, soweit für diesen Strom keine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 40 erfolgt ist. (2) Bei der Anzeige der EEG-Umlage ist deutlich sichtbar und in ...
§ 54 EEG Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage (vom 01.09.2011)
... und Letztverbrauchern, deren Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage nach den §§ 40 bis 43 begrenzt ist, zusätzlich zu dem Gesamtenergieträgermix einen gesonderten nach den ...
§ 63a EEG Gebühren und Auslagen (vom 01.04.2012)
... und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 40 bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1170
Artikel 1 1. EEGÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... dienenden Netzes beziehen, können abweichend von § 43 Absatz 1 ihren Antrag nach § 40 Absatz 1 Satz 1 für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bis zum 30. September 2010 ...

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEGUmlage nach den §§ 40 bis 43." 21. § 64f Nummer 2a wird aufgehoben. 22. Nach § 64f ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... nach Satz 1 ganz oder teilweise nicht erfüllt sind." 21. Die §§ 40 und 41 werden wie folgt gefasst: „§ 40 Grundsatz Das Bundesamt ... 21. Die §§ 40 und 41 werden wie folgt gefasst: „§ 40 Grundsatz Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag ... auszuweisen, soweit für diesen Strom keine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 40 erfolgt ist. (2) Bei der Anzeige der EEG-Umlage ist deutlich sichtbar und in gut ... und Letztverbrauchern, deren Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage nach den §§ 40 bis 43 begrenzt ist, zusätzlich zu dem Gesamtenergieträgermix einen gesonderten nach den ...