Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 2) Klassen von Zutaten, bei denen die aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden müssen
Farbstoff
Konservierungsstoff
Antioxidationsmittel
Emulgator
Verdickungsmittel
Geliermittel
Stabilisator
Geschmacksverstärker
Säuerungsmittel
Säureregulator
Trennmittel
modifizierte Stärke
Süßstoff
Backtriebmittel
Schaumverhüter
Überzugsmittel
Schmelzsalz (nur bei Schmelzkäse und Erzeugnissen auf der Grundlage von Schmelzkäse)
Mehlbehandlungsmittel
Festigungsmittel
Feuchthaltemittel
Füllstoff
Treibgas
interne Verweise§ 6 LMKV Verzeichnis der Zutaten (vom 14.10.2011) ... müssen Stoffe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung, die zu einer der in Anlage 2 aufgeführten Klassen gehören, ausgenommen physikalisch oder enzymatisch modifizierte ... ist, nach Maßgabe dieser Vorschrift mit der Bezeichnung einer der Klassen der in Anlage 2 aufgeführten Zutaten gefolgt von ihrer Verkehrsbezeichnung angegeben werden. (5) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebente Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 02.06.2010 BGBl. I S. 752
Artikel 1 7. LMKVÄndV ... ist, nach Maßgabe dieser Vorschrift mit der Bezeichnung einer der Klassen der in Anlage 2 aufgeführten Zutaten gefolgt von ihrer Verkehrsbezeichnung angegeben werden." ...
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