Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 58 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
| |

§ 58 Vordruckmuster



1Für die Ausstellung der Vordrucke sind als Vordruckmuster zu verwenden:

1.
für den Ausweisersatz (§ 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D1 abgedruckte Muster,

2.
für die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung; § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D2a abgedruckte Muster (Klebeetikett), sofern ein anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz nicht vorhanden ist und die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Ausweisersatzes nach § 55 nicht vorliegen, in Verbindung mit dem in Anlage D2b abgedruckten Muster (Trägervordruck),

3.
für die Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D3 abgedruckte Muster,

4.
für den Reiseausweis für Ausländer (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

a)
das in Anlage D4c abgedruckte Muster,

b)
für die Ausstellung als vorläufiges Dokument (§ 4 Abs. 1 Satz 2) das in Anlage D4d abgedruckte Muster,

5.
für die Grenzgängerkarte (§ 12) das in Anlage D5a abgedruckte Muster,

6.
für den Notreiseausweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) das in Anlage D6 abgedruckte Muster,

7.
für den Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

a)
das in Anlage D7a abgedruckte Muster,

b)
für die Ausstellung als vorläufiges Dokument (§ 4 Abs. 1 Satz 2) das in Anlage D7b abgedruckte Muster,

8.
für den Reiseausweis für Staatenlose (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

a)
das in Anlage D8a abgedruckte Muster,

b)
für die Ausstellung als vorläufiges Dokument (§ 4 Abs. 1 Satz 2) das in Anlage D8b abgedruckte Muster,

9.
für die Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) das in Anlage D9 abgedruckte Muster,

10.
für das Europäische Reisedokument für die Rückkehr (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) das in Anlage D10 abgedruckte Muster,

11.
für das Zusatzblatt

a)
zur Bescheinigung der Aussetzung der Abschiebung das in Anlage D11 abgedruckte Muster,

b)
zum Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen (§ 78a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D11 abgedruckte Muster,

c)
zum Aufenthaltstitel mit Chip (§ 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D11a abgedruckte Muster,

12.
für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes) das in Anlage D12 abgedruckte Muster,

13.
für die Bescheinigung des Daueraufenthalts für Unionsbürger oder Staatsangehörige eines EWR-Staates *) das in Anlage D15 abgedruckte Muster und

14.
für die Änderung der Anschrift auf Dokumenten mit Chip (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D16 abgedruckte Muster.

2Die nach den Mustern in den Anlagen D4c, D7a, D8a ausgestellten Passersatzpapiere werden nicht verlängert.


---
*)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c V. v. 26. November 2020 (BGBl. I S. 2606) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von § 58 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2023Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
aktuell vorher 04.12.2020Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
aktuell vorher 24.11.2020Artikel 2 Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
vom 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
aktuell vorher 08.04.2017Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 03.04.2017 BGBl. I S. 690
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 14 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 29.01.2013Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
vom 21.01.2013 BGBl. I S. 86
aktuell vorher 01.09.2011Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 22.07.2011 BGBl. I S. 1530
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 58 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 59 AufenthV Muster der Aufenthaltstitel (vom 01.06.2024)
... 1 des Aufenthaltsgesetzes zulässt und eine Duldung ausstellt, vermerkt sie dies auf dem nach § 58 Nummer 2 vorgesehenen Vordruck. (7) Sofern ein Aufenthaltstitel für Zwecke der Aufnahme ...
§ 60 AufenthV Lichtbild (vom 01.01.2024)
... identifiziert werden kann. (2) Der Ausländer, für den ein Dokument nach § 58 oder § 59 ausgestellt werden soll, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen ein ... darf von den zuständigen Behörden zum Zweck des Einbringens in ein Dokument nach § 58 oder § 59 und zum späteren Abgleich mit dem tatsächlichen Aussehen des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... ausgestellt." 3. § 52 Absatz 2 Satz 4 wird gestrichen. 4. § 58 wird wie folgt geändert: a) Nummer 13 wird aufgehoben. b) Die ...

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 03.04.2017 BGBl. I S. 690
Artikel 1 15. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... „Europäische Reisedokumente für die Rückkehr" ersetzt. 4. In § 58 Satz 1 Nummer 10 werden die Wörter „Standardreisedokument für die Rückführung" durch ...

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 3 FreizügG/EUuaÄndG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. 2. § 58 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 13 wird die Angabe „§ 5 ...

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 2 FreizügG/EU-AnpG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 2. In § 50 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „und 4" gestrichen. 3. In § 58 Satz 1 Nummer 13 und 14 werden jeweils die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 6" durch die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... zu der Person, von der er ein Aufenthaltsrecht ableitet." 23. § 58 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... Aufenthaltsgesetzes zulässt und eine Duldung ausstellt, vermerkt sie dies auf dem nach § 58 Nr. 2 vorgesehenen Vordruck." 25. § 60 wird wie folgt gefasst:  ... werden kann. (2) Der Ausländer, für den ein Dokument nach § 58 oder § 59 ausgestellt werden soll, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen ein ... darf von den zuständigen Behörden zum Zweck des Einbringens in ein Dokument nach § 58 oder § 59 und zum späteren Abgleich mit dem tatsächlichen Aussehen des ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011)
... wird, wird diese wie folgt ausgestellt: 1. auf einem Vordruckmuster nach § 58 Satz 1 Nummer 13 oder 2. auf Antrag als Dokument mit elektronischem Speicher- und ... Aufenthaltserlaubnis, die Staatsangehörigen der Schweiz auf einem Vordruckmuster nach § 58 Satz 1 Nummer 13 ausgestellt wird, ermäßigt sich die Gebühr auf 8 Euro. Die ... das Dokument vorzulegen und die Neuausstellung zu beantragen." 15. § 58 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 48 ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 3 PAuswVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
...  14. Es werden ersetzt: a) in § 28 Satz 2, § 58 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c und Nummer 14 , § 59 Absatz 2 Satz 1 und 2, Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Titel, § 61b Absatz 4 und 5 ...

Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2585
Artikel 1 AufenthRAnpV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 des Aufenthaltsgesetzes sowie die Zusatzblätter gemäß § 58 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe a und b der Aufenthaltsverordnung dürfen bis einschließlich 30. April 2020 auch nach dem Muster ausgestellt werden, die ...