Artikel 7 - CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Publizitätsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. April 2017 PublG § 11, § 13, § 17, § 20, § 22

Das Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189; 1970 I S. 1113), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 wird jeweils die Angabe „§ 315a" durch die Angabe „§ 315e" ersetzt.

2.
In § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz wird die Angabe „50.000 Euro" durch die Angabe „100.000 Euro" ersetzt.

3.
In § 17 Nummer 1a wird die Angabe „§ 315a Abs. 1" durch die Angabe „§ 315e Absatz 1" ersetzt.

4.
In § 20 Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 315 Abs. 1" durch die Wörter „§ 315 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3," ersetzt.

5.
Dem § 22 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) Die §§ 11, 13, 17 und 20 in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf Lage- und Konzernlageberichte für das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr."

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Zitierungen von Artikel 7 CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 CSR-RL-UG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CSR-RL-UG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 15 ARUG II Änderung des Publizitätsgesetzes
... Publizitätsgesetzes vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189; 1970 I S. 1113), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802 ) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „Handelsgesetzbuchs" und nach ...


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