Artikel 4 - Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchGEG k.a.Abk.)

G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 32
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Artikel 4 Aufhebung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2017 StrVG

Das Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610), das zuletzt durch Artikel 91 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 StrlSchGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 32 StrlSchGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2022)
... § 185 Absatz 2, § 192 und die Anlagen 4 bis 7 sowie Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe a, die Artikel 4 , 5, 9 bis 11 Nummer 1 Buchstabe a und b, die Artikel 15, 26 und 31 treten am 1. Oktober 2017 in ...


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