Änderung § 131i WPO vom 01.04.2012

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§ 131i WPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 131i WPO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 131i (neu)


(Text neue Fassung)

§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes


vorherige Änderung

 


Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.




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