Zitierungen von § 96 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 109 SGB III Verordnungsermächtigung (vom 01.10.2022)
... Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 den Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem ... betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent herabzusetzen, 2. abweichend von § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 die Vermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls zu regeln, indem auf den vollständigen oder ... oder teilweisen Einsatz von Erholungsurlaub verzichtet wird, 3. abweichend von § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 die Vermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls zu regeln, indem auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1790
Artikel 1 KUGVEuaG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 den Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem ... betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent herabzusetzen, 2. abweichend von § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 die Vermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls zu regeln, indem auf den vollständigen oder ... oder teilweisen Einsatz von Erholungsurlaub verzichtet wird, 3. abweichend von § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 die Vermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls zu regeln, indem auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben ...

Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
G. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 493
Artikel 1 KUGErmG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 den Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom ... betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent herabzusetzen, 2. abweichend von § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit vollständig oder ...

Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 KUGSoWGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Ablauf des 30. Juni 2022 mit den Maßgaben der Sätze 2 und 3 geleistet. Abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird der Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im ... Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind, auf mindestens 10 Prozent herabgesetzt. § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 gilt nicht für den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. (5) Die Bundesregierung ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV)
V. v. 30.11.2021 BGBl. I S. 5042
§ 2 KugverlV Erleichterte Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld
... Ablauf des 31. März 2022 mit folgenden Maßgaben geleistet: 1. Abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch wird der Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im ... monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind, auf mindestens 10 Prozent herabgesetzt, 2. § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt nicht für den Aufbau negativer ...

Kurzarbeitergeldverordnung (KugV)
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 595; aufgehoben durch § 5 V. v. 30.11.2021 BGBl. I S. 5042
§ 1 KugV Absenkung der Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (vom 29.09.2021)
... bis zum 31. Dezember 2021 mit folgenden Maßgaben geleistet: 1. abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch wird der Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im ... monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind, auf mindestens zehn Prozent festgesetzt, 2. § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt nicht für den Aufbau negativer ...

Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV)
Artikel 1 V. v. 19.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V3
§ 1 KugZuV Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
... Juni 2023 mit den Maßgaben der Absätze 2 und 3 geleistet. (2) Abweichend von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch wird der Anteil der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im ... monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind, auf mindestens 10 Prozent herabgesetzt. (3) § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt nicht für den Aufbau negativer ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed