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§ 1093 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 1093 Vollstreckungsklausel



Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.





 

Frühere Fassungen von § 1093 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.12.2008Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
vom 30.10.2008 BGBl. I S. 2122

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1093 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1093 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 688 ZPO Zulässigkeit (vom 14.07.2017)
... ist, bleiben unberührt. Für die Durchführung gelten die §§ 1087 bis 1096.  ...
§ 795 ZPO Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel (vom 10.01.2015)
... 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalten sind. Auf die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung
...  Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl § 1093 Vollstreckungsklausel § 1094 Übersetzung § 1095 ... Nr. L 399 S. 1) bleiben unberührt. Für die Durchführung gelten die §§ 1087 bis 1096." 6. § 689 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen gelten ergänzend die §§ 1093 bis 1096." 9. Die Überschrift des Abschnitts 1 des Buches 11 wird wie folgt ...