(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt sechs Wochen nach der Feststellung nach
§ 9 Satz 1 außer Kraft, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2021.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Februar 2021.