Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLageAufhG k.a.Abk.)

G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906 (Nr. 79); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Geltung ab 24.11.2021, abweichend siehe Artikel 22
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Artikel 10 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes


Artikel 10 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. November 2021 BVG § 88a

§ 88a des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt.

2.
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, den in Absatz 1 genannten Zeitraum durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates längstens bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern."

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 EpiLageAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EpiLageAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, im Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 426
Eingangsformel CovAVV
... gefasst worden ist, - des § 88a Absatz 5 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 10 Nummer 2 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906 ) angefügt worden ist, - des § 88b Absatz 2 des Bundesversorgungsgesetzes, der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 17 ImpfPrG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 88b (1) ...


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