Artikel 10 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG k.a.Abk.)

G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.03.2020, abweichend siehe Artikel 54
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Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2020 ZHG § 2, § 3, § 13, § 20a

Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Nach Satz 8 wird folgender Satz eingefügt:

„Im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes soll der Bescheid innerhalb von zwei Monaten erteilt werden."

bb)
In dem neuen Satz 10 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 9" eingefügt.

2.
Dem § 3 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Abweichend von Satz 1 können die Länder Abweichungen von den durch Rechtsverordnung im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen vorsehen."

3.
In § 13 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ersetzt.

4.
In § 20a Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 FachKrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FachKrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768
Artikel 2b ATA-OTA-GEG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307 ) geändert worden ist, wird ...


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