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§ 10 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 10 Arbeitsprojekt



(1) 1Im Arbeitsprojekt soll der Prüfling eine komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabe in einem Jagdbetrieb oder in einem Betrieb mit jagdlichen Dienstleistungen bearbeiten. 2Das Projekt soll für die weitere Entwicklung des Gesamtbetriebes oder eines wesentlichen Teils des Betriebes von Bedeutung sein. 3Bei der Wahl der Aufgabe sollen Vorschläge des Prüflings berücksichtigt werden.

(2) Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass das geplante Arbeitsprojekt in dem gewählten Betrieb nicht durchgeführt werden kann, so hat er in Abstimmung mit dem Prüfling eine gleichwertige Aufgabe für ein Arbeitsprojekt in einem geeigneten Betrieb zu stellen.

(3) Das Arbeitsprojekt soll auf betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen eines Betriebes aufbauen; diese sind nicht Gegenstand der Bewertung.

(4) 1Der Prüfling hat das Arbeitsprojekt schriftlich zu planen, die Bearbeitung des Projekts sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern. 2Das Fachgespräch erstreckt sich auf den Verlauf und die Ergebnisse des Arbeitsprojekts sowie auf die hierfür relevanten Prüfungsinhalte nach § 8 Absatz 2.

(5) 1Für die Durchführung des Arbeitsprojekts steht dem Prüfling ein Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung. 2Das Fachgespräch soll nicht länger als 60 Minuten dauern.



 

Zitierungen von § 10 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 RevierjagdMeisterPrV Struktur der Prüfung
... Prüfung besteht aus 1. einem Arbeitsprojekt nach § 10 sowie 2. einer schriftlichen Prüfung nach § ...
§ 17 RevierjagdMeisterPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... Prüfungsteilen nach § 3 oder von Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ...
§ 18 RevierjagdMeisterPrV Bewertungen in den Prüfungen
... und Unternehmensführung" ist eine Note aus der Bewertung des Arbeitsprojektes ( § 10 ) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 11) nach folgender Formel zu bilden: ...
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... wenn 1. eine der Leistungen in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" bewertet worden ist ... die Ergebnisse der Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 ...
§ 21 RevierjagdMeisterPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... nach § 3 und in einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden ...