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§ 10 - Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)

§ 10 Geringfügige Nutzungen



Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen:

1.
Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes,

2.
Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur,

3.
Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes und

4.
Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.



 

Zitierungen von § 10 UrhDaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 UrhDaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhDaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 UrhDaG Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters
... Erfüllt der Diensteanbieter seine Pflichten nach § 4 und den §§ 7 bis 11 nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards unter Beachtung des Grundsatzes ...
§ 7 UrhDaG Qualifizierte Blockierung
... nicht verfügbar sind. Beim Einsatz automatisierter Verfahren sind die §§ 9 bis 11 anzuwenden. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Nutzungen von Filmwerken oder ...
§ 9 UrhDaG Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
... 1 mit anderem Inhalt kombinieren und 3. Werke Dritter nur geringfügig nutzen ( § 10 ) oder als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet sind (§ 11), wird widerleglich ... (mutmaßlich erlaubte Nutzungen). Abbildungen dürfen nach Maßgabe von §§ 10 und 11 vollständig verwendet werden. (3) Der Diensteanbieter informiert den ...
§ 11 UrhDaG Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
... automatisiert blockiert werden und handelt es sich nicht um eine geringfügige Nutzung nach § 10 , so ist der Diensteanbieter verpflichtet, 1. den Nutzer über das Blockierverlangen ...
§ 12 UrhDaG Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit
... die öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen nach den §§ 9 bis 11 hat der Diensteanbieter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen. ... die öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen nach den §§ 9 bis 11 ist der Diensteanbieter bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens, längstens aber ... und Beseitigung bleiben unberührt. (3) Im Falle einer geringfügigen Nutzung ( § 10 ) ist der Nutzer für die öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen bis ...
§ 13 UrhDaG Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten
... unberührt. Der Urheber kann hierzu auch im Anwendungsbereich der §§ 9 bis 11 die einfache Blockierung nach § 8 verlangen. (4) Das Recht, die Gerichte ...