§ 10 - Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG)

§ 10 Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung


§ 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Eine vereinfachte Verkündung oder vereinfachte amtliche Bekanntmachung nach § 9 erfolgt durch die Ausgabe der Nummer des Bundesgesetzblatts

1.
im Rundfunk oder Fernsehen,

2.
in der gedruckten oder digitalen Tagespresse,

3.
als Aushang an den für amtliche Bekanntmachungen vorgesehenen Stellen bei den Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise oder durch eine andere amtliche Bekanntmachung für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises oder

4.
in sozialen Netzwerken über die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung betriebenen Profile.

(2) Die für die vereinfachte Verkündung oder vereinfachte amtliche Bekanntmachung zuständige Stelle hat den Zeitpunkt und den Wortlaut der Ausgabe der Nummer des Bundesgesetzblatts zu dokumentieren.

(3) Werden mehrere der in Absatz 1 genannten Medien genutzt, so wird die Verkündung oder amtliche Bekanntmachung durch diejenige Ausgabe bewirkt, die zuerst erfolgt ist.

(4) Die Befugnis der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten, für ihren oder seinen Zuständigkeitsbereich andere Arten der vereinfachten Verkündung oder der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung vorzusehen, bleibt unberührt.

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Zitierungen von § 10 VkBkmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VkBkmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VkBkmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 VkBkmG Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
... vereinfachte Verkündung oder eine vereinfachte amtliche Bekanntmachung (§§ 9 und 10 Absatz 1 Nummer 4 ) duldet, 2. dem Betreiber eines sozialen Netzwerks untersagen, die vereinfachte ... oder vereinfachte amtliche Bekanntmachung duldet. (2) Wer eines der in § 10 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Medien betreibt, hat auf Anordnung der für die Verkündung oder amtliche ... Verkündung oder vereinfachter amtlicher Bekanntmachung in der digitalen Tagespresse ( § 10 Absatz 1 Nummer 2 ): a) den Zeitpunkt der Verkündung oder amtlichen Bekanntmachung und  ... Verkündung oder vereinfachter amtlicher Bekanntmachung im Rundfunk oder Fernsehen ( § 10 Absatz 1 Nummer 1 ): a) den Zeitpunkt der Verkündung oder Bekanntmachung und b) die ... bereits erfolgt, so kann die zuständige Stelle gegenüber Betreibern von Medien nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 und 2 anordnen, auf diese Verkündung oder amtliche Bekanntmachung hinzuweisen. (4) ...
§ 17 VkBkmG Dauerhafte Aufbewahrung
... an das digitale Zwischenarchiv abzugeben. Im Falle des § 9 sind die Dokumente nach § 10 Absatz 2 zu digitalisieren sowie mit einem qualifizierten Siegel gemäß § 7 Absatz 1 zu ...


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