Artikel 10 - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Oktober 2020 FamGKG Anlage 1

Der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist, wird folgende Nummer 2016 angefügt:

Nr.AuslagentatbestandHöhe
„2016Umsatzsteuer auf die Kosten
Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt.
in voller Höhe".


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 10 WEMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 WEMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WEMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 18 WEMoG Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die Artikel 3, 6 und 9 Nummer 4 sowie die Artikel 10 bis 12 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 2 KostRÄG 2021 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Nummer 3 in ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed