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§ 111d - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen



(1) 1Die Vollziehung der Beschlagnahme eines Gegenstandes hat die Wirkung eines Veräußerungsverbotes im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2Die Wirkung der Beschlagnahme wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen nicht berührt; Maßnahmen nach § 111c können in einem solchen Verfahren nicht angefochten werden.

(2) 1Eine beschlagnahmte bewegliche Sache kann dem Betroffenen zurückgegeben werden, wenn er einen den Wert der Sache entsprechenden Geldbetrag beibringt. 2Der beigebrachte Betrag tritt an die Stelle der Sache. 3Sie kann dem Betroffenen auch unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur vorläufigen weiteren Benutzung bis zum Abschluss des Verfahrens überlassen werden; die Maßnahme kann davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene Sicherheit leistet oder bestimmte Auflagen erfüllt.

(3) 1Beschlagnahmtes Bargeld kann hinterlegt oder auf ein Konto der Justiz eingezahlt werden. 2Der mit der Einzahlung entstandene Auszahlungsanspruch tritt an die Stelle des Bargeldes.





 

Frühere Fassungen von § 111d StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 111d StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111d StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

FKS-Datenverordnung (FKSDVO)
V. v. 18.11.2019 BGBl. I S. 1778
§ 3 FKSDVO Speicherung von Daten zu Unternehmen
... für die Zwecke von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 111b bis 111q der Strafprozessordnung sowie Einziehungsmaßnahmen in den Fällen des § ...

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
G. v. 08.03.1971 BGBl. I S. 157; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.09.2020 BGBl. I S. 2049
§ 5 StrEG Ausschluß der Entschädigung (vom 01.07.2017)
... vorlagen, 4. für die Beschlagnahme und den Vermögensarrest (§§ 111b bis 111h der Strafprozeßordnung), wenn die Einziehung einer Sache angeordnet ist.  ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 58 IRG Sicherung der Vollstreckung (vom 01.07.2017)
... und vollstreckbaren Erkenntnisses um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111b bis 111h der Strafprozessordnung ersucht, findet § 67 Absatz 1 entsprechend Anwendung. ... des § 66 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Sicherstellungsmaßnahmen nach den §§ 111b bis 111h der Strafprozessordnung getroffen werden. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten ...
§ 88d IRG Verfahren (vom 01.07.2017)
... Sicherstellung der zu vollstreckenden Vermögenswerte entsprechend den §§ 111b bis 111h der Strafprozessordnung ein und gibt der betroffenen Person sowie Dritten, die den ...
§ 89 IRG Sicherstellungsmaßnahmen (vom 01.07.2017)
... der Europäischen Union um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111b bis 111h der Strafprozessordnung zur Vorbereitung einer im ersuchenden Mitgliedstaat zu treffenden ...

IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 44 IStGHG Vollstreckung von Anordnungen der Einziehung von Taterträgen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b, Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... richtet sich nach § 46 Abs. 3. Im Übrigen gelten die §§ 111b bis 111m und 111p der Strafprozessordnung entsprechend. § 111n findet unter der ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 75 StGB Wirkung der Einziehung (vom 01.07.2017)
... im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (4) In den Fällen des § 111d Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung findet § 91 der Insolvenzordnung keine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 4 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... „(6) Bei Erlass eines Bußgeldbescheids ist zur Sicherung der Geldbuße § 111d Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG
... des öffentlichen Rechts sowie für die Vollziehung des dinglichen Arrestes nach § 111d der Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... gesichert, gelten die §§ 95a und 98 Absatz 2 entsprechend." 17. Dem § 111d wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Beschlagnahmtes Bargeld kann ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (4) In den Fällen des § 111d Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung findet § 91 der Insolvenzordnung keine Anwendung.  ...
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 111b bis 111n werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 111b Beschlagnahme ... oder Unbrauchbarmachung § 111c Vollziehung der Beschlagnahme § 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § ... Sachen richtet sich nach den §§ 111n und 111o." 3. Die §§ 111b bis 111n werden durch die folgenden §§ 111b bis 111q ersetzt:  ... 3. Die §§ 111b bis 111n werden durch die folgenden §§ 111b bis 111q ersetzt: „§ 111b Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung ... im Register verlangen kann, anzuwenden sind, gelten hierbei entsprechend. § 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen (1) Die ... „eine Anordnung des dinglichen Arrestes nach § 111b Abs. 2 in Verbindung mit § 111d " durch die Wörter „einen Vermögensarrest nach § 111e" ersetzt. ...

Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 RückgVermabschStG Änderung der Strafprozessordnung
... sowie für die Pfändung einer Forderung aufgrund des Arrestes gemäß § 111d ist die Staatsanwaltschaft oder auf deren Antrag das Gericht, das den Arrest angeordnet hat, ... Wort „wirkt" durch die Wörter „und die Vollziehung des Arrestes nach § 111d wirken" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... das Gericht, das für die Anordnung der Beschlagnahme (§ 111c) oder des Arrestes (§ 111d ) zuständig ist." c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:  ... für die Wirkung des Pfandrechts, das durch die Vollziehung eines Arrestes (§ 111d ) in das bewegliche Vermögen entstanden ist." d) In Absatz 4 werden die ... „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn der Arrest nach § 111d in ein Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug im Sinne des § 111c Abs. 4 Satz 2 vollzogen ... Das Gericht kann anordnen, dass die Beschlagnahme nach § 111c oder der Arrest nach § 111d für die Dauer von höchstens drei Monaten aufrechterhalten wird, soweit das Verfahren ... 111c) des im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 und 4 Erlangten sowie den dinglichen Arrest (§ 111d ) bis zur Höhe des nach Absatz 2 Satz 3 und 4 festgestellten Betrages durch Beschluss für ... worden ist, hebt das Gericht die Beschlagnahme (§ 111c) oder den dinglichen Arrest (§ 111d ) auf Antrag des Betroffenen auf. (4) Die Anordnung nach Absatz 3 sowie der Eintritt ... Vermögenswerte, die nach § 111c beschlagnahmt oder aufgrund eines Arrestes (§ 111d ) gepfändet worden sind, dürfen vor der Rechtskraft des Urteils veräußert ... des § 111i Abs. 2 können Vermögenswerte, die aufgrund eines Arrestes (§ 111d ) gepfändet worden sind, nach Rechtskraft des Urteils veräußert werden, wenn dies ... 3. eine Anordnung des dinglichen Arrestes nach § 111b Abs. 2 in Verbindung mit § 111d über einen Betrag von mehr als 20.000 Euro betreffen." 13. § ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 4 StPOuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, werden die Wörter „den §§ 111d und 111o" durch die Angabe „§ 111d" ersetzt und werden die Wörter ... werden die Wörter „den §§ 111d und 111o" durch die Angabe „§ 111d " ersetzt und werden die Wörter „sowie die Vermögensbeschlagnahme nach § ...
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... unterliegender Gegenstände § 111c Sicherstellung durch Beschlagnahme § 111d Sicherstellung durch dinglichen Arrest § 111e Verfahren bei der Beschlagnahme und dem ...

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
G. v. 06.06.2008 BGBl. I S. 995
Artikel 1 2003/577/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... eines solchen Ersuchens um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111b bis 111d der Strafprozessordnung ersucht, findet § 67 Abs. 1 entsprechende Anwendung. Zur Vorbereitung ... des § 66 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Sicherstellungsmaßnahmen nach den §§ 111b bis 111d der Strafprozessordnung getroffen werden." 4. § 66 wird wie folgt ... der Europäischen Union um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111b bis 111d der Strafprozessordnung zur Vorbereitung einer im ersuchenden Mitgliedstaat zu treffenden ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... vollstreckbaren Erkenntnisses um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111b bis 111d der Strafprozessordnung ersucht, findet § 67 Absatz 1 entsprechend Anwendung."  ...

Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 EinzVorvRUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Sicherstellung der zu vollstreckenden Vermögenswerte entsprechend den §§ 111b bis 111d der Strafprozessordnung ein und gibt der verurteilten Person sowie Dritten, die den Umständen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 26.02.1996 BGBl. I S. 227; aufgehoben durch § 25 G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799
§ 5 AEntG (vom 01.07.2007)
... des öffentlichen Rechts sowie für die Vollziehung des dinglichen Arrestes nach § 111d der Strafprozeßordnung in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über ...

Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)
G. v. 11.01.1952 BGBl. I S. 17; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
§ 18 MiArbG Bußgeldvorschriften (vom 28.04.2009)
... des öffentlichen Rechts sowie für die Vollziehung des dinglichen Arrestes nach § 111d der Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ...