Der Geschäftswert für die Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung bestimmt sich nach §
102 Absatz 1 bis 3.
§ 19 GNotKG Einforderung der Notarkosten (vom 01.08.2022) ... der Auslagen, 2. die Wertvorschriften der §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124, aus denen sich der Geschäftswert für die jeweilige Gebühr ergibt, und ...