§ 115 Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Frühere Fassungen von § 115 GWB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in Änderungsvorschriften2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 VergRVÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... elektronischen Dokumente und Auskünfte nicht erkennen lassen." 7. § 115 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen." b) In § 115 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 100 Abs. 2 Buchstabe d geltend" ...
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 790, 1795
Artikel 1 VergabeRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vom 24.04.2009) ... der Zuständigkeit der Vergabekammern". d) Nach der Angabe zu § 115 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 115a Ausschluss von abweichendem ... „Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend." 17. § 115 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 und 4 finden entsprechende Anwendung." 18. Nach § 115 wird folgender § 115a eingefügt: „§ 115a Ausschluss von ...
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
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