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§ 11 - Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung (ALehrV)
§ 11 Weitere Anrechnungen
Eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung bis maximal 3,6 Lehrveranstaltungsstunden pro Kalendertag kann erfolgen für
- 1.
- die Teilnahme an Fortbildungen,
- 2.
- Praxisaufenthalte,
- 3.
- Dienstreisen und
- 4.
- krankheitsbedingte Dienstunfähigkeiten.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/11_ALehrV.htm
