§ 11 - BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung (BSI-ITSiKV)

V. v. 24.11.2021 BGBl. I S. 4978 (Nr. 81)
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 206-2-3 Öffentliche Informationstechnik

§ 11 Produktkategorien


§ 11 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Das Bundesamt legt die Produktkategorien fest, für deren Produkte es die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens erteilt. 2Es gibt die Produktkategorie und die regelmäßige Prüfungsfrist für die Antragsbearbeitung durch im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung bekannt, bevor es die für die jeweilige Produktkategorie einschlägigen IT-Sicherheitsanforderungen veröffentlicht. 3Legt das Bundesamt keine Prüfungsfrist für die Produktkategorie fest, gilt eine Prüfungsfrist ab vollständigem Antragseingang von sechs Wochen.

(2) Das Bundesamt kann für die konkreten Sicherheitsanforderungen auf bestehende Vorgaben, Standards, Technische Richtlinien, Prüfgrundlagen oder branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgaben verweisen und bemüht sich um den Gleichlauf mit international etablierten Standards.

(3) 1Die Produktkategorien veröffentlicht das Bundesamt nach Bekanntgabe mit den aktuellen Anforderungen und der Prüfungsfrist auf seiner Internetseite. 2Es weist ebenso auf eventuelle Änderungen, Aufhebungen oder eine Feststellung der Ungeeignetheit der Anforderungen hin.

(4) Änderungen der Produktkategorie, welche die Kategorie wesentlich verändern oder ganz entfernen, bedürfen ebenfalls der Bekanntgabe mit einer im Bundesanzeiger veröffentlichten Allgemeinverfügung.

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Zitierungen von § 11 BSI-ITSiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BSI-ITSiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSI-ITSiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BSI-ITSiKV Antrag
... des IT-Sicherheitskennzeichens für ein Produkt kann nur innerhalb der vom Bundesamt nach § 11 bekannt gegebenen Produktkategorien gestellt werden. Der Antrag kann vom Hersteller des ...
§ 5 BSI-ITSiKV Antragsprüfung
... eine Plausibilitätsprüfung durch. Die Prüfung erfolgt innerhalb der nach § 11 Absatz 1 festgelegten Prüfungsfrist und anhand einer Verfahrensbeschreibung zum Ablauf des ...
§ 8 BSI-ITSiKV Laufzeit des IT-Sicherheitskennzeichens und Erlöschen
... Ungeeignetheit oder Aufhebungen in der Veröffentlichung der Produktkategorie nach § 11 hin. (5) Bei einem Verstoß gegen die Herstellererklärung, die ...


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