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§ 11 - Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung (BuTMedienMstrBAProFV)

V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 252
Geltung ab 28.09.2023; FNA: 806-22-6-75 Berufliche Bildung

§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen



(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.

(2) 1Im Prüfungsteil „Betriebsmanagement" sind die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 9 Absatz 2 und das Rollenspiel nach § 9 Absatz 4 jeweils einzeln zu bewerten. 2Aus den Bewertungen der Prüfungsleistungen wird als Bewertung für den Prüfungsteil das arithmetische Mittel berechnet.

(3) 1Im Prüfungsteil „Projektmanagement" sind die schriftliche Prüfungsleistung nach § 10 Absatz 1 und das Fachgespräch nach § 10 Absatz 3 jeweils einzeln zu bewerten. 2Aus den einzelnen Bewertungen ist als Bewertung für den Prüfungsteil das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. 3Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:

1.
die schriftliche Prüfungsleistung mit zwei Dritteln und

2.
das Fachgespräch mit einem Drittel.

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Zitierungen von § 11 BuTMedienMstrBAProFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BuTMedienMstrBAProFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BuTMedienMstrBAProFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BuTMedienMstrBAProFV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
...  1. die Bewertung für den Prüfungsteil „Betriebsmanagement" nach § 11 Absatz 2 , 2. die Bewertung für den Prüfungsteil „Projektmanagement" nach ... 2, 2. die Bewertung für den Prüfungsteil „Projektmanagement" nach § 11 Absatz 3 . (3) Den Bewertungen für die Prüfungsteile „Betriebsmanagement" ...
§ 13 BuTMedienMstrBAProFV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 11 und 12 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 11 Absatz 2 oder Absatz 3 oder § 12 Absatz 4 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein diese ...
Anlage 1 BuTMedienMstrBAProFV (zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel