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§ 11 - Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (FahrSiLehrgZulV)

V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 125
Geltung ab 18.05.2023; FNA: 9500-1-10 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

§ 11 Gestaltung der Fragebögen



(1) 1Jeder Lehrgangsanbieter hat mindestens vier verschiedene Fragebögen mit jeweils 30 Fragen zu erstellen und diese Fragebögen im Wechsel bei Prüfungen zu verwenden. 2Jede Fragestellung darf insgesamt nur ein Mal verwendet werden.

(2) Jeder Fragebogen muss Fragen zu folgenden Themenbereiche enthalten:

1.
Organisation des Einsatzes von Rettungsmitteln,

2.
Ergreifung von erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie in Notfällen,

3.
Hilfeleistung und Erteilung von Anweisungen zur sicheren Einschiffung, Ausschiffung und Bereisung mit dem Schiff von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität,

4.
Kommunikation über sicherheitsrelevante Themen in einfachem Englisch und

5.
Hilfeleistung für Fahrgäste in Bezug auf Fahrgastrechte.

(3) 1Jede Frage muss vier Antwortmöglichkeiten enthalten, von denen ein bis vier Antwortmöglichkeiten richtig sein können. 2Die falschen Antwortmöglichkeiten müssen so formuliert sein, dass sie nicht offenkundig als falsch zu erkennen sind.

(4) Jeder Fragebogen ist samt den entsprechenden Lösungen der zuständigen Behörde vorzulegen und darf für den theoretischen Prüfungsteil nur verwendet werden, wenn die zuständige Behörde vorher zugestimmt hat.

(5) Die Fragebögen dürfen weder veröffentlicht noch den Prüflingen oder Dritten vor oder nach der Prüfung überlassen werden.

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Zitierungen von § 11 FahrSiLehrgZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FahrSiLehrgZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrSiLehrgZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 FahrSiLehrgZulV Prüfungsablauf
... Jeder Prüfling hat einen Fragebogen zu beantworten, der nach Maßgabe des § 11 aus 30 verschiedenen Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren besteht. Hierfür steht eine ...