Artikel 11 - Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 11 ändert mWv. 1. April 2020 KKInsoHaftV

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse vom 4. Januar 2010 (BGBl. I S. 2), die zuletzt durch Artikel 57 Absatz 26 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. März 2020.



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