§ 11 - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylV)

V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3423 (Nr. 63)
Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-6 Naturschutz

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 28. September 2017 NatSGÖDeuBuchtV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht" vom 15. September 2005 (BGBl. I S. 2782), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 111 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. September 2017.



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