Artikel 11 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 11 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 SLV § 17

In § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „oder Gesundheits- und Krankenpfleger," die Wörter „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 11 PflBRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 PflBRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2654
Artikel 1 4. SLVÄndV Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5a Absatz 3 Satz 1 ...


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