1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. Mai 2020 in Kraft.
2Sie tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach
§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.