§ 121 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j


§ 121 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2024 EnWG offen, mWv. 1. April 2024 § 50a, § 50b, § 50c, § 50e, § 50f, § 50h, § 50i, mWv. 1. Juli 2024 offen

1§ 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. 2Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. 3§ 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 20. Dezember 2022 BGBl. I S. 2560, 2894 m.W.v. 24. Dezember 2022

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Frühere Fassungen von § 121 EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2022Artikel 6 Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2560
aktuell vorher 12.07.2022Artikel 1 Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
aktuellvor 12.07.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 121 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 1 GasVReG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 120 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j". 2. § 13 ... individueller Netzentgelte nachzuweisen haben." 9. Nach § 120 wird folgender § 121 eingefügt: „§ 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c ... 9. Nach § 120 wird folgender § 121 eingefügt: „ § 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j § 50g tritt ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 6 EWPBGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... § 121 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. ... 2022 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j § 50g tritt ...


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