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§ 12 - Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG)

§ 12 Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises



(1) 1Der Fahrer hat bei Gebrauch des Fahrzeugs im Inland einen Nachweis über den hierbei nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 erforderlichen Versicherungsschutz (Versicherungsnachweis) mitzuführen. 2Der Fahrer hat den Versicherungsnachweis auf Verlangen den zuständigen Beamten zur Prüfung auszuhändigen.

(2) Absatz 1 ist auf die Fahrer von Fahrzeugen nicht anzuwenden, wenn diese von der Pflicht zum Mitführen und zur Aushändigung eines Versicherungsnachweises ausgenommen sind

1.
durch eine Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 2,

2.
durch eine Rechtsverordnung nach § 16 Absatz 2 Nummer 2 oder

3.
durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 17.

(3) Der Halter darf nicht gestatten,

1.
dass der Fahrer entgegen Absatz 1 Satz 1 den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis nicht mitführt oder

2.
dass der Fahrer entgegen Absatz 1 Satz 2 den Versicherungsnachweis nicht auf Verlangen den zuständigen Beamten zur Prüfung aushändigt.



 

Zitierungen von § 12 AuslPflVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AuslPflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslPflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 AuslPflVG Fehlender Versicherungsnachweis
... Wenn der Fahrer des Fahrzeugs den Versicherungsnachweis entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht mitführt oder entgegen § 12 Absatz 1 Satz 2 nicht aushändigt, so  ... den Versicherungsnachweis entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht mitführt oder entgegen § 12 Absatz 1 Satz 2 nicht aushändigt, so 1. kann das Fahrzeug bei der Einreise aus dem Gebiet eines ... den Grenzzollstellen zurückgewiesen werden. (2) Stellt sich das Fehlen eines nach § 12 Absatz 1 Satz 1 mitzuführenden Versicherungsnachweises während des Gebrauchs des Fahrzeugs im Inland ...
§ 15 AuslPflVG Ausnahmen vom Erfordernis zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises; Verordnungsermächtigung
... der Pflicht des Fahrers zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 vorsehen, soweit die Europäische Kommission in Bezug auf diese Fahrzeuge 1. nach ... der Pflicht des Fahrers zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 vorsehen, soweit eine Schadenregulierung für Schadensfälle im Inland durch das Deutsche ...
§ 16 AuslPflVG Verordnungsermächtigungen
... 2. von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 , 3. von den Folgen eines fehlenden Versicherungsnachweises (§ 14), 4. ...
§ 19 AuslPflVG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 12 Absatz 1 einen Versicherungsnachweis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt ... nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder 2. entgegen § 12 Absatz 3 eine dort genannte Handlung gestattet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Artikel 1 V. v. 08.05.1974 BGBl. I S. 1062; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 1 AuslKfzHPflV (vom 17.04.2024)
... Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen: 1. Kraftfahrzeuge und ...
§ 3 AuslKfzHPflV Wegfall des Versicherungsnachweises (vom 17.04.2024)
... Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen: 1. Kraftfahrzeuge und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 6 AuslPflVNOG Änderung der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
... „Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen:" ersetzt. 3. In § 2 wird das ... „Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen:" ersetzt. c) In Absatz 2 wird ...