§ 12 - Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 1. Mai 2022 BMeldDAV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Zugleich tritt die Bundesmeldedatenabrufverordnung vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1955), die zuletzt durch Artikel 85 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, außer Kraft.



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