Die Wirkung des Gebrauchsmusters erstreckt sich nicht auf
- 1.
- Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
- 2.
- Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand des Gebrauchsmusters beziehen;
- 3.
- Handlungen der in § 11 Nr. 4 bis 6 des Patentgesetzes bezeichneten Art.
§ 11 GebrMG ... in einer nach Absatz 1 Satz 2 verbotenen Weise zu handeln. Personen, die die in § 12 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen vornehmen, gelten im Sinne des Satzes 1 nicht als Personen, die zur Benutzung ...
§ 24a GebrMG (vom 01.09.2008) ... Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder ... zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben. (2) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf der Erzeugnisse, die ...
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 3 GEigDuVeG Änderung des Gebrauchsmustergesetzes ... 24 bis 24e ersetzt: § 24 (1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf ... eingeholt hätte. § 24a (1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder ... zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben. (2) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf der Erzeugnisse, die ... zu berücksichtigen. § 24b (1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft ... § 24c (1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten auf ...