(1) Die auf den Formularen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus
Anlage 1.
(2) Bei der Verwendung der Formulare sind die Anmerkungen und Abkürzungen aus
Anlage 2, Abschnitte A und B, zu beachten.
(4) Für die zu verwendenden Formulare gelten die in
Anlage 5 festgelegten Muster.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 3 7. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung ... für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen". d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Anwendung der Formulare". ... d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Anwendung der Formulare". e) Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst: ... 2 werden die Wörter „jeweils in doppelter Ausfertigung" gestrichen. 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... die Absätze 1, 3 und 4 Verweisungen auf Formulare enthalten, beziehen sich diese auf die in § 12 Absatz 4 genannten Formulare." 12. § 14 wird wie folgt geändert: a) ... der bis zum 16. Dezember 2024 geltenden Fassung anzuwenden." 21. In Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 ) werden die Kennzahlen „70 Europa" und „71 Europäische Union (EU)" ... und „71 Europäische Union (EU)" gestrichen. 22. Die Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 und 3 ) wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... die aus dem Anhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 25. Die Anlage 5 (zu § 12 Absatz 4 ) erhält die aus dem Anhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3023