§ 12 - Reisesicherungsfondsgesetz (RSG)

§ 12 Erlaubnis; vorläufige Erlaubnis


§ 12 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Ein Reisesicherungsfonds bedarf zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. 2Die Erlaubnis wird vorbehaltlich des Absatzes 2 auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt, die in diesem Gesetz und in einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt sind.

(2) Eine Unterschreitung des nach den §§ 4 und 5 erforderlichen Zielkapitals steht der Erteilung der Erlaubnis nicht entgegen, sofern der Reisesicherungsfonds nachweisen kann, dass im Bedarfsfall die Aufstockung des Fondsvermögens bis zur Höhe des Zielkapitals gewährleistet ist.

(3) Die Aufsichtsbehörde erteilt die Erlaubnis unbefristet.

(4) Solange ein Reisesicherungsfonds über eine Erlaubnis verfügt, darf keinem weiteren Reisesicherungsfonds eine Erlaubnis erteilt werden.

(5) Die Aufsichtsbehörde kann einem anderen Reisesicherungsfonds auch vor Eintritt der Bestandskraft einer Entscheidung nach § 17 Absatz 1 oder 2 eine vorläufige Erlaubnis erteilen, sofern dies zur Sicherung der Rechte der Reisenden oder zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Reiseanbieter erforderlich ist.

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Zitierungen von § 12 RSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 RSG Verordnungsermächtigung
... (§§ 8 und 9); 2. die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis ( § 12 Absatz 1 ), einschließlich der für einen Erlaubnisantrag erforderlichen Angaben, Nachweise und ... drei Monate nach den gesetzlich bestimmten Zeitpunkten liegen dürfen, wenn die Erlaubnis nach § 12 nicht bis zum 1. September 2021 erteilt werden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Reisesicherungsfondsverordnung (RSFV)
V. v. 01.07.2021 BGBl. I S. 2349
§ 14 RSFV Antrag und Dokumente
... Der Antrag auf Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs ( § 12 Absatz 1 des Reisesicherungsfondsgesetzes ) ist bei der Aufsichtsbehörde zu stellen. Die Aufsichtsbehörde bestätigt ... einen Antrag auf die Erteilung und die Verlängerung einer vorläufigen Erlaubnis ( § 12 Absatz 5 des Reisesicherungsfondsgesetzes ) mit der Maßgabe, dass die im Antrag darzulegenden Verhältnisse gewährleisten ...
§ 15 RSFV Erlaubnis
... entsprechend für die Erteilung und Verlängerung einer vorläufigen Erlaubnis nach § 12 Absatz 5 des Reisesicherungsfondsgesetzes mit der Maßgabe, dass es bei der Beurteilung auf die Laufzeit der vorläufigen Erlaubnis ...


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