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§ 12 - Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)

§ 12 Zivilrechtliche Durchsetzung



Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Urlaubskassenverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft findet Abschnitt 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechende Anwendung.



 

Zitierungen von § 12 SokaSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SokaSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SokaSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SokaSiG Berufsbildung im Baugewerbe
... Mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die ... 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 2 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 3 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 4 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 5 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 6 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 7 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6, 10, 12 , 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ...