§ 12c Aufgaben der Bewertungsstellen
(1) Die Bewertungsstellen unterstützen die Bundesstelle für Chemikalien bei deren Aufgaben nach §
12b Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 9 durch die eigenverantwortliche und abschließende Durchführung der ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich betreffenden Bewertungsaufgaben. Im Übrigen wirken sie bei den ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich betreffenden Fragen mit. Die Bewertungsstellen unterstützen sich gegenseitig durch fachliche Stellungnahmen, sofern dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(2) Fachlicher Zuständigkeitsbereich der Bewertungsstelle Umwelt ist die umweltbezogene Risikobewertung einschließlich der Bewertung von Risikominderungsmaßnahmen.
(3) Fachlicher Zuständigkeitsbereich der Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz ist
- 1.
- die Risikobewertung in Bezug auf die Gesundheit von Menschen und von Haus- und Nutztieren, einschließlich der Bewertung von Risikominderungsmaßnahmen, sowie
- 2.
- die Erarbeitung von Vorschlägen für die Festsetzung von Höchstmengen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
(4) Fachlicher Zuständigkeitsbereich der Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist die Risikobewertung in Bezug auf den Arbeitsschutz, einschließlich der Bewertung von Risikominderungsmaßnahmen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMUV (BMUVBGebV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 247
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 07.04.2010 BGBl. I S. 399
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2565
Artikel 1 EUVO528/2012DG Änderung des Chemikaliengesetzes ... § 12b Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien § 12c Aufgaben der Bewertungsstellen § 12d Zusammenarbeit der Bundesstelle für ... (EU) Nr. 528/2012 und ihre Fortentwicklung betreffenden Angelegenheiten. § 12c Aufgaben der Bewertungsstellen (1) Die Bewertungsstellen unterstützen die ... im Einvernehmen mit den Bewertungsstellen, soweit deren Zuständigkeitsbereich nach § 12c Absatz 2 bis 4 betroffen ist, über 1. die Erforderlichkeit von ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBiozid-Zulassungsverordnung (ChemBiozidZulV)
Artikel 1 V. v. 04.07.2002 BGBl. I S. 2514; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3706
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/12c_ChemG.htm