§ 136 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 136 AO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung ... durch Bereitstellung zum Datenabruf". h) Die Angaben zu den §§ 134 bis 136 werden wie folgt gefasst: „§ 134 (weggefallen) § 135 ... „§ 134 (weggefallen) § 135 (weggefallen) § 136 (weggefallen)". i) Die Angabe zu § 156 wird wie folgt gefasst: ... von drei Tagen nach der Absendung erhalten zu haben." 21. Die §§ 134 bis 136 werden aufgehoben. 22. § 138 Absatz 1b Satz 3 wird aufgehoben. 23. ...
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