Artikel 13 - Bürgergeld-Gesetz (BürgerGG k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2023 in Kraft.


(3) Die Artikel 6 und 12 Absatz 23 Nummer 2 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

(4) Artikel 5 Nummer 12 tritt am 1. April 2024 in Kraft.



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