§ 13 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 13 EnSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 ... § 11 Entschädigung § 12 Härteausgleich § 13 Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas § 14 ... durch die Wörter „nach Kapitel 1 dieses Gesetzes" ersetzt. 13. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Entschädigung für ... dieses Gesetzes" ersetzt. 13. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 2. EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... das Wort „; Verordnungsermächtigung" angefügt. b) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 (weggefallen)". c) Nach der ... angefügt. b) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 (weggefallen) ". c) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: ... 3 und 4" wird durch die Wörter „Absatz 3, 6 und 7" ersetzt. 5. § 13 wird aufgehoben. 6. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: ...
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